Das "Haus Posen"

Ein historischer Ort, der eine ganz besondere Geschichte erzählt...

Das Haus Posen ist Teil einer Kasernenanlage, die 1934 als Fliegerhorst Rothwesten eröffnet wurde.
Das Haus diente als Mannschaftsunterkunft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Fliegerhorst von den  amerikanischen Streitkräfte übernommen.
Der amerikanische Militärgouverneur General Lucius D. Clay ließ 1947 nach einem Ort suchen, an dem von alliierten und deutschen Sachverständigen unter Geheimhaltung und strengster Abschirmung die gesetzlichen und verwaltungstechnischen

Grundlagen einer Währungsreform für die drei westlichen Zonen erarbeitet werden sollten. Der beauftragte Colonel Stroker wählte hierfür das Haus Posen im Fliegerhorst Rothwesten aus und ließ das Haus mit einer zusätzlichen Stacheldrahtzaunanlage sichern. Das Haus Posen erhielt die Bezeichnung Building Number One. Es wurde mit eigener Küche und Wäscherei versehen, war also von der übrigen Kaserne unabhängig.

Die deutschen Sachverständigen – Wirtschafts- und Finanzexperten - werden auf Anforderung vom Währungsausschuss des Wirtschaftsrates benannt. Anfangs sind es zehn, später elf. Sie sind, bis  auf die beiden Vertreter

der französischen Zone, alle schon in der Sonderstelle Geld und Kredit in Bad Homburg mit Fragen der bevorstehenden Währungsreform befasst gewesen.

Der Verein hat das Ziel, das  unter Denkmalschutz gestellte Haus Posen zu erhalten, den historischen Ort, an dem unter strengster Geheimhaltung im Rahmen des Konklave von Rothwesten die gesetzlichen und verwaltungstechnischen Grundlagen für die westdeutsche Währungsreform 1948 formuliert wurden.

Wir bemühen uns, die Erinnerung an diese Vorgänge zu bewahren, indem wir die geschichtlichen Zusammenhänge und die wirtschaftliche Bedeutung der D-Mark für die spätere Bundesrepublik in einer Ausstellung in den Originalräumen des Konklave zeigen und erklären.

Konklave von Rothwesten

Vom 20 April bis 8. Juni 1948 wurden im Building Number One deutsche Finanzexperten untergebracht, die mit Vertretern der westlichen Alliierten die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung  der Währungsreform ausarbeiteten. Ihnen war mitgeteilt worden,  sie dürften das Camp erst verlassen, wenn die Arbeit erledigt sei.

Das Konklave

Edward A. Tenenbaum

De facto war der Leiter der amerikanischen Seite der damals 26 jährige Ökonom Edward A. Tenenbaum. Er war Mitglied im Stab von Jack Bennett, dem Finanzberater von General Lucius D. Clay. Im Konklave vertrat er Jack Bennett und beeinflusste als Koordinator und Leiter maßgeblich den Verlauf der Verhandlungen. "Edward A. Tenenbaum ist, sehr zu Unrecht, kaum in das Bewusstsein der Deutschen gedrungen.... Er verdient ein Denkmal in der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Helmut Schmidt, früherer Bundeskanzler).
Im April 2012 wurde die zum Haus Posen führende Straße nach Tenenbaum benannt. Es ist die einzige Straße in Deutschland, die seinen Namen trägt...

Geheimhaltung

Wegen der strikten Geheimhaltung des Konklave gerieten die Vorgänge fast völlig in Vergessenheit. Erst als Alfons Kössinger die Geschichte der Kaserne erforschte, stieß er (wieder) auf das Konklave und forschte weiter nach. Als Ergebnis dieser und weiterer Nachforschungen wurde das Haus Posen wegen seiner ortsgeschichtlichen und wirtschaftgeschichtlichen Bedeutung mit Bescheid des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen vom 11.4.2007 als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz gestellt.

Das Konklave
Fuldatals Haus Posen

Kulturdenkmal

Das Museum zeigt in eindrücklicher Weis anhand zahlreicher originaler Exponate die
Entstehungsgeschichte der D- Mark. So ist etwa der im Museum aufgestellte Tisch der
original Verhandlungstisch des ,,Konklave", ursprünglich stand er in der Landeszentralbank
Kassel.

Die erfolgreiche Realisierung der Währungsreform ist von größter Bedeutung für
Nachkriegsdeutschland. Der original erhaltene Schauplatz in Rothwesten erinnert in
eindringlicher Weis an die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation zu Beginn des
Kalten Krieges in Deutschland. Das Gebäude und das Museum sind aus ortsgeschichtlichen
und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen an Ort und Stelle zu erhalten.

Die Kriterien eines Kulturdenkmals nach  § 2 (1) HDSchG sind erfüllt.